Netzanschlusspunkt (NAP)

Auch bekannt als: Verknüpfungspunkt (VP), PCC, Point of Connection

Die elektrische und vertragliche Grenze zwischen einer BESS-Anlage und dem externen Stromnetz. Je nach Land als Point of Connection (PoC), Point of Common Coupling (PCC) bzw. Verknüpfungspunkt oder Point of Interconnection (POI) bezeichnet. Der Netzanschlussvertrag legt alle technischen Anforderungen fest, die die Anlage an diesem Punkt erfüllen muss.

In der Energiespeicherung

Leistungsgarantien — Nennleistung, Energiekapazität, Blindleistungsfähigkeit und Round-Trip-Wirkungsgrad — können an unterschiedlichen Messpunkten definiert werden: an den DC-Klemmen, an der Niederspannungs-AC-Sammelschiene oder am Netzanschlusspunkt selbst. Die Wahl des Messpunkts ist entscheidend, denn die kumulierten Umwandlungs- und Eigenbedarfsverluste entlang des Leistungspfads können die ausgewiesene Energiekapazität zwischen den DC-Klemmen und dem Netzanschlusspunkt um bis zu 10 % verringern.

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